BÄK - Mehr als 2100 Behandlungsfehler nachgewiesen

Bundesärztekammer: Mehr als 2.100 Behandlungsfehler nachgewiesen

von Agentur lege artis

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Die Bundesärztekammer hat ihre jährliche Statistik zu Behandlungsfehlern veröffentlicht: Im Jahr 2015 wurden etwas mehr als 11.800 Beschwerden über Mängel bei ärztlichen Behandlungen registriert. Bei über 2.100 Fällen, also bei gut jedem sechsten Vorwurf, konnte tatsächlich ein Fehler nachgewiesen werden. Im Vergleich zu 2014 sind dies rund 120 nachgewiesene Fälle weniger. Die Fehlerquote bewegt sich damit bei mehreren hundert Millionen Behandlungen pro Jahr im Promillebereich, heißt es vonseiten der Ärztekammer.

 

Patienten können sich mit ihrer Beschwerde bei der Bundesärztekammer melden. Verschiedene Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen versuchen dann, die Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv zu klären. Drei Viertel der Vorwürfe gehen auf eine Behandlung mit Krankenhausaufenthalt zurück. In weiteren Fällen beschwerten sich Patienten nach einem ambulanten Arztbesuch.

 

Ein Grund für die höhere Fehlerzahl in Kliniken sei, dass dort größere Eingriffe als in Arztpraxen durchgeführt würden. Auch der steigende zeitliche Behandlungsdruck – bedingt durch eine wachsende Anzahl an Patienten – führe immer wieder zu Fehlern. Weitere Ergebnisse der Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer.

 

 

© Bild: pixabay.com

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