Olympischer Brief - Forderung nach gesunden Krankenhäusern

Schiedsspruch entscheidet über Details im Versorgungsstärkungsgesetz

von Agentur lege artis

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Ab dem 1. Juli 2017 sind alle Kliniken dazu verpflichtet, auf den Verordnungen für Patienten eine lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben. Seit dem Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes am 23. Juli 2015 ist unter anderem gesetzlich festgeschrieben, dass Kliniken bei der Entlassung eines Patienten die medizinischen Leistungen festlegen müssen, die unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt erforderlich sind.

 

Wie das Versorgungsstärkungsgesetz im Detail umgesetzt werden kann, darüber sollten eigentlich die Selbstverwaltung aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) entscheiden. Diese konnten sich aber nicht einigen, weshalb es nun zu einem Schiedsspruch durch das Bundesschiedsgericht kam. DKG, KBV und GKV-Spitzenverband stehen dem Schiedsspruch unterschiedlich gegenüber. So stellt die DKG in einer Pressemitteilung dar, dass die meisten Klinikärzte bisher nicht über eine lebenslange Arztnummer verfügten und diese künftig noch registrieren müssten. Das betreffe etwa 50.000 Ärzte. Über weitere Stellungnahmen berichtet auch das Ärzteblatt.

 

 

© Bild: pixabay.com

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